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27.10.2026

Fondsgebundene Rentenversicherung kündigen: Was du zurückbekommst und was es kostet

Die jährliche Standmitteilung kommt, und die Zahl darauf ist ernüchternd. Nach Jahren voller Einzahlungen liegt der Rückkaufswert unter dem, was du eingezahlt hast, oder nur knapp darüber. Spätestens dann stellt sich die Frage, ob du deine fondsgebundene Rentenversicherung kündigen solltest. Die Antwort hängt an wenigen Zahlen, die in deinen Vertragsunterlagen stehen. Wir zeigen dir, welche das sind und wie du sie richtig liest.
Von: Andreas Bauer und Moritz Bauereiß
Ein Taschenrechner liegt auf einem Stapel Papier auf einem Schreibtisch vor einem Laptop im Büro.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine private Rentenversicherung kannst du jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Ausgezahlt wird der Rückkaufswert, nicht die Summe deiner Beiträge.
  • Bei fondsgebundenen Verträgen entspricht der Rückkaufswert im Kern dem aktuellen Wert der Fondsanteile, abzüglich vertraglich vereinbarter Kosten.
  • Steuer fällt nur auf den Ertrag an, also auf die Differenz zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen. Wer kurz vor der 12 Jahres Grenze steht, sollte genau rechnen.
  • Die entscheidende Frage ist nicht, was du verloren hast, sondern was dich der Vertrag ab heute weiter kostet.

Kann man eine Rentenversicherung kündigen?

Ja. Wer eine private oder fondsgebundene Rentenversicherung kündigen will, bei der laufend Beiträge gezahlt werden, kann das nach dem Versicherungsvertragsgesetz jederzeit tun, und zwar zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Je nach Zahlweise ist das das Ende des Monats, Quartals oder Jahres. Eine Begründung brauchst du nicht, und der Versicherer kann die Kündigung nicht ablehnen.
Das gilt für klassische und fondsgebundene Verträge gleichermaßen. Der Unterschied liegt nicht im Ob, sondern im Was: Was am Ende auf deinem Konto ankommt, wird bei beiden Vertragsarten unterschiedlich berechnet.
Nicht gemeint ist hier die gesetzliche Rentenversicherung. Die lässt sich nicht kündigen. Wer nach "Rentenversicherung kündigen" sucht, meint in aller Regel einen privaten Vertrag, oft eine fondsgebundene Police, die vor Jahren über eine Bank oder einen Vermittler abgeschlossen wurde.

Was du zurückbekommst, wenn du kündigst und dir das Geld auszahlen lässt

Wenn du deine private Rentenversicherung kündigen und dir das Guthaben auszahlen lassen willst, bekommst du den sogenannten Rückkaufswert. Bei fondsgebundenen Verträgen wird er als Zeitwert der Versicherung berechnet, im Wesentlichen also aus dem aktuellen Wert deiner Fondsanteile. Das heißt auch: Steht der Markt zum Kündigungszeitpunkt schwach, fällt die Auszahlung niedriger aus.
Wer seine fondsgebundene Rentenversicherung kündigen will, ist dabei durch zwei gesetzliche Regeln geschützt. Erstens müssen die Abschluss und Vertriebskosten bei der Berechnung des Mindestwerts gleichmäßig auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt werden. Der Versicherer darf dir also nicht alle Provisionen auf einmal vom ersten Guthaben abziehen. Zweitens ist ein zusätzlicher Stornoabzug nur zulässig, wenn er im Vertrag vereinbart, beziffert und angemessen ist.
Was dieser Schutz nicht bedeutet: Du bekommst die Abschlusskosten nicht zurück. Sie sind in den ersten Jahren aus deinen Beiträgen bezahlt worden, und genau deshalb liegt der Rückkaufswert bei vielen Verträgen lange unter der Summe der Einzahlungen.

Rentenversicherung kündigen mit Verlust: Wie du richtig rechnest

Kann man eine private Rentenversicherung ohne Verlust kündigen? In den ersten Jahren meistens nicht, weil die Abschlusskosten das Guthaben gedrückt haben. Bei älteren Verträgen mit gut gelaufenen Fonds kann der Rückkaufswert die Einzahlungen dagegen deutlich übersteigen. Den Stand erfährst du aus der jährlichen Standmitteilung oder auf Anfrage beim Versicherer.
Beim Rechnen machen viele, die ihre fondsgebundene Rentenversicherung kündigen wollen, denselben Denkfehler wie bei der Kündigung eines Bausparvertrags: Sie halten an einem schlechten Vertrag fest, weil das bereits gezahlte Geld sonst verloren scheint. Das Geld für Abschlusskosten ist aber in jedem Szenario weg, egal ob du kündigst oder weiterzahlst. Es ist kein Argument für das Weitermachen.
Entscheidend sind die Kosten, die ab heute noch anfallen. Fondsgebundene Rentenversicherungen haben häufig mehrere Kostenschichten: Verwaltungskosten des Versicherers, laufende Kosten der Fonds und bei manchen Tarifen weitere Gebühren. Bei neueren Verträgen stehen die Effektivkosten im Produktinformationsblatt, also die Minderung der Rendite durch alle Kosten zusammen.
Ein Beispiel zur Einordnung, ausdrücklich als Rechnung und nicht als Prognose: Liegen die Effektivkosten deines Vertrags bei zwei Prozent im Jahr und die eines breit gestreuten ETF Depots bei einem Bruchteil davon, bleibt bei gleicher Marktentwicklung jedes Jahr ein spürbarer Teil der Rendite beim Versicherer. Über 20 oder 30 Jahre summiert sich das zu einem erheblichen Betrag.

Welche Steuer fällt an, wenn du kündigst?

Wenn du eine fondsgebundene Rentenversicherung kündigen willst, die ab 2005 abgeschlossen wurde, ist nur der Ertrag steuerpflichtig, nicht die gesamte Auszahlung. Ertrag heißt: Auszahlung minus eingezahlte Beiträge. Liegt der Rückkaufswert unter deinen Einzahlungen, entsteht kein steuerpflichtiger Ertrag, und es fällt auch keine Steuer an.
Erfolgt die Auszahlung vor Ablauf von zwölf Jahren Vertragslaufzeit oder vor der Altersgrenze, wird der volle Ertrag mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Sind beide Bedingungen erfüllt, wird nur die Hälfte des Ertrags mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Die Altersgrenze liegt bei Verträgen ab 2012 bei 62 Jahren, bei Verträgen von 2005 bis 2011 bei 60 Jahren.
Bei fondsgebundenen Verträgen kann zusätzlich eine Teilfreistellung von 15 Prozent des Ertrags greifen. Ob und in welchem Umfang, hängt von Vertrag und Fondsanlage ab.
Für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, gelten ältere Regeln. Viele dieser Verträge sind nach zwölf Jahren Laufzeit unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Wer eine fondsgebundene Rentenversicherung nach 12 Jahren kündigen will oder kurz davor steht, sollte die Fristen deshalb genau prüfen, bevor er unterschreibt. Bei steuerlichen Detailfragen ist eine Steuerberatung der richtige Ansprechpartner.
Person bearbeitet Steuerformulare mit Taschenrechner, Stift, Laptop und Kaffee auf einer grünen Decke.

Fondsgebundene Rentenversicherung kündigen, beitragsfrei stellen oder weiterlaufen lassen?

Es gibt drei Wege, und keiner ist pauschal richtig. Bei einer Kündigung endet der Vertrag, der Rückkaufswert wird ausgezahlt und die Steuer wird fällig. Bei einer Beitragsfreistellung zahlst du nichts mehr ein, der Vertrag läuft mit dem vorhandenen Guthaben weiter. Beim Weiterlaufen bleibt alles, wie es ist.
Die Beitragsfreistellung klingt nach dem bequemen Mittelweg. Sie kann sinnvoll sein, wenn du deine fondsgebundene Rentenversicherung kündigen willst, aber eine steuerliche Frist kurz bevorsteht. Der Haken: Die Verwaltungskosten laufen in der Regel weiter und zehren dann an einem Guthaben, das nicht mehr wächst.
Einen Rechner, der dir die Entscheidung abnimmt, gibt es nicht, weil die entscheidenden Werte in deinem Vertrag stehen. Diese Zahlen brauchst du:
  • den aktuellen Rückkaufswert laut Standmitteilung
  • die Summe aller bisher eingezahlten Beiträge
  • die Effektivkosten oder die einzelnen Kostenbestandteile
  • Abschlussjahr und Vertragsbeginn für die steuerlichen Fristen
  • dein Alter zum geplanten Auszahlungszeitpunkt
  • garantierte Leistungen, etwa einen garantierten Rentenfaktor
Gerade der letzte Punkt wird oft übersehen. Manche älteren Verträge enthalten Garantien, die heute kaum noch angeboten werden. Die gehören in die Rechnung, bevor du kündigst.

So kündigst du richtig und so geht es danach weiter

Wenn du deine fondsgebundene Rentenversicherung kündigen willst, geht das schriftlich beim Versicherer. Nenne deinen Namen, die Vertragsnummer, den Wunsch zur Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt und die Bankverbindung für die Auszahlung des Rückkaufswerts. Bitte ausdrücklich um eine Abrechnung, die Rückkaufswert, eventuelle Abzüge und einbehaltene Steuern einzeln aufschlüsselt. Nur so kannst du prüfen, ob alles korrekt berechnet wurde.
Danach kommt die eigentlich wichtige Entscheidung: wohin mit dem Geld und mit der frei werdenden monatlichen Sparrate. Für den langfristigen Vermögensaufbau kann ein breit gestreuter ETF oder Fondssparplan eine Alternative mit deutlich niedrigeren Kosten sein. Kapitalmärkte schwanken, einzelne Jahre können klar im Minus liegen, und Erträge sind zu versteuern.
Wir bauen Depots ohne Ausgabeaufschläge auf und arbeiten mit einer erfolgsabhängigen Vergütung. Wenn du deinen Vertrag prüfen lassen willst, rechnen wir alle drei Wege mit deinen Zahlen durch und übernehmen auf Wunsch die Abwicklung der Kündigung. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt weder eine individuelle Beratung noch eine Steuerberatung.

Über die Autoren:

Andreas Bauer und Moritz Bauereiß
Certified Financial Planner und Finanzökonomen
Unabhängig, digital und ohne Produktverkauf. Wir rechnen deine Finanzierung durch, bauen dein Vermögen auf und bleiben auch nach dem Kauf an deiner Seite.

Häufige Fragen: Fondsgebundene Rentenversicherung kündigen

Kann ich meine private Rentenversicherung kündigen und mir das Geld auszahlen lassen?

Ja. Du kündigst schriftlich zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, und der Versicherer zahlt dir danach den Rückkaufswert aus. Das ist nicht die Summe deiner Beiträge, sondern bei fondsgebundenen Verträgen im Kern der aktuelle Wert deiner Fondsanteile, abzüglich vertraglich vereinbarter Kosten. Auf einen Ertrag kann Steuer anfallen.

Kann ich eine private Rentenversicherung ohne Verlust kündigen?

In den ersten Jahren meist nicht, weil die Abschlusskosten aus deinen Beiträgen bezahlt wurden und das Guthaben gedrückt haben. Bei älteren Verträgen mit gut gelaufenen Fonds kann der Rückkaufswert die Einzahlungen übersteigen. Ob das bei dir der Fall ist, zeigt die jährliche Standmitteilung oder eine Anfrage beim Versicherer.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich meine fondsgebundene Rentenversicherung kündige?

Nur auf den Ertrag, also die Differenz zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen. Bei Verträgen ab 2005 wird der volle Ertrag besteuert, wenn die Auszahlung vor zwölf Jahren Laufzeit oder vor der Altersgrenze erfolgt. Danach wird nur die Hälfte mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Liegt die Auszahlung unter den Einzahlungen, fällt keine Steuer an.

Ist eine Beitragsfreistellung besser als eine Kündigung?

Das hängt vom Vertrag ab. Eine Beitragsfreistellung kann sinnvoll sein, wenn eine steuerliche Frist kurz bevorsteht oder der Vertrag wertvolle Garantien enthält. Bedenke aber, dass die Verwaltungskosten in der Regel weiterlaufen und an einem Guthaben zehren, das nicht mehr durch neue Beiträge wächst. Ohne konkrete Rechnung lässt sich das nicht seriös entscheiden.

Kann ich nur einen Teil des Guthabens entnehmen?

Viele fondsgebundene Tarife erlauben Teilauszahlungen oder Teilkündigungen, oft mit einem Mindestbetrag, der im Vertrag verbleiben muss. Ob und zu welchen Bedingungen das bei dir möglich ist, steht in den Versicherungsbedingungen. Auch bei einer Teilentnahme gilt: Steuer fällt auf den anteiligen Ertrag an, nicht auf die gesamte Summe.

Deine Finanzierung durchgerechnet, bevor du unterschreibst.